Bauvorhaben

Wir leben in der Schweiz in einem dichtbesiedelten Umfeld. Das hat zur Folge, dass nicht mehr jeder tun und lassen kann, was er will. Dies gilt insbesondere auch für Bauvorhaben. Das Baugesuch bzw. die daraus resultierende Baubewilligung ist im Prinzip eine Hilfe, sich im Dschungel der rechtlichen Vorgaben zurechtzufinden.

Die Gemeinden überweisen gewerbliche Bauvorhaben und Bauten ausserhalb der Bauzone dem Departement Bau und Umwelt. Dort werden sie durch die Koordinationsstelle Baugesuche je nach Art des Vorhabens den verschiedenen involvierten Verwaltungsstellen zur Mitbeurteilung zugestellt.

Beim Interkantonalen Labor wird abgeklärt, ob das Gesuch bzw. das Bauvorhaben den rechtlichen Anforderungen betreffend Lebensmittelrecht genügt.

Die für ein Bauvorhaben rechtsrelevanten Punkte werden zur Verdeutlichung als Auflagen formuliert. Generell gelten für alle Bauvorhaben die Bestimmungen der Gesetzgebung, auch wenn sie nicht ausdrücklich als Auflagen formuliert sind.

Die Auflagen der ins Baugesuch involvierten Verwaltungsstellen werden in den baurechtlichen Entscheid aufgenommen.

Lebensmittel sind oft verderbliche Güter und können die Ursache von Krankheiten sein. Deshalb werden nebst dem Umgang mit Lebensmitteln insbesondere auch die Konzeption und Ausstattung von Räumen und Einrichtungen für Lebensmittelbetriebe vom Gesetzgeber geregelt. Die wesentlichen Vorschriften sind in der Hygieneverordnung bzw. in kantonalen Rechtserlassen umschrieben.

Aber auch formal nicht einer Baubewilligung unterstellte Umbauten und Sanierungen sind entsprechend der rechtlichen Vorgaben zu realisieren. Deshalb möchte das Interkantonale Labor Ihnen Hilfen zur Planung der dem Lebensmittelrecht unterstellten Bauteilen und Einrichtungen anbieten.

Allgemeine Hilfen finden Sie unter der Rubrik Recht, detailliertere Hinweise unter der Rubrik Merkblätter und allenfalls persönliche Hilfe unter der Rubrik Kontaktperson.