Luft

Luftqualität

Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume müssen vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen geschützt werden. Eine gute Luftqualität ist das Ziel. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Umweltschutzgesetz (Art. 1 USG) und in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV).

Die Luftqualität wird durch den Verbund der Ostschweizer Kantone OSTLUFT überwacht, die Zusammenhänge zwischen Emissionen und Immissionen werden analysiert und das Interkantonale Labor zeigt im Massnahmenplan auf, wie übermässige Luftverschmutzungen reduziert werden können. 

Das schweizerische Umweltschutzgesetz und die internationalen Vereinbarungen sollen die langfristige Erhaltung einer gesunden und natürlichen Umwelt gewähren. Über die schweizerische Luftreinhaltepolitik informiert das Bundesamt für Umwelt (BAFU), der Vollzug liegt bei den Kantonen.