UVP

Bauvorhaben, die eine bestimmte Grössenschwelle überschreiten, müssen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zusätzlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden. Die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen sind in der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) geregelt; die UVP-pflichtigen Anlagen sind im Anhang der Verordnung zu finden.

Geprüft wird, ob das Vorhaben dem Umweltrecht, den Vorschriften über Natur und Heimatschutz, Landschaftsschutz, Walderhaltung, Jagd und Fischerei und dem Gewässerschutzgesetz entspricht. Der Gesuchsteller muss im Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) darlegen, welche Auswirkungen sein Projekt in den obenerwähnten Rechtsbereichen hat und mit welchen Massnahmen die Umweltverträglichkeit erreicht werden soll. Der Ablauf des Verfahrens und der zeitliche Rahmen sind detailliert im Merkblatt Baubewilligungsverfahren mit UVP ausgeführt.