Bodenverdachts- und Bodenbelastungsflächen

Der Boden kann durch Schadstoffe aus der Luft oder durch die Bewirtschaftung belastet sein. Dies kann dazu führen, dass die Fruchtbarkeit eingeschränkt wird. Falls die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen gefährdet ist, sind weitergehende Massnahmen notwenig.

Der stoffliche Bodenschutz soll verhindern, dass Mensch und Umwelt gefährdet werden und dass Bodenbelastungen verschleppt werden, wenn unsachgemäss mit belastetem Boden umgegangen wird.

Der Kanton verfügt über ein Verzeichnis von nachweislich belasteten Flächen oder Flächen mit Belastungsverdacht. Besteht bei einem Bauprojekt der Verdacht, dass der Boden belastet ist – und falls er aus der Parzelle entfernt werden soll – muss eine Bodenprobe genommen und analysiert werden. Je nach Schadstoffkonzentration ergeben sich Auflagen bei der Verwendung von ausgehobenem Boden.

In der Regel liegt die Schadstoffkonzentration dabei zwischen Richt- und Prüfwert der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo). Das heisst, es besteht keine konkrete Gesundheitsgefährdung. Jedoch ist dafür zu sorgen, dass die Belastung nicht verschleppt wird. Soll Boden aus der Parzelle hinaus transportiert werden, so sind die Verwendungen eingeschränkt und nur mit Bewilligung des Interkantonalen Labors möglich.

Detaillierte Informationen enthält das Merkblatt Umgang mit belastetem Boden.