Selbstkontrolle

Mit dem Inkrafttreten des Lebensmittelgesetzes im Jahre 1995 wurde das Prinzip der Selbstkontrolle für Betreiber von Betrieben, die dem Lebensmittelrecht unterstehen, auf Gesetzesebene zwingend festgesetzt.

Die Selbstkontrolle beruht auf dem Grundsatz, dass Qualität erarbeitet (produziert) werden muss. Eine Endkontrolle, sei sie nun visuell oder laborgestützt, stellt nur fest, ob ein Produkt den festgelegten Normen entspricht oder nicht. Falls nicht, ist die Fehlerquelle noch längst nicht erkannt. Die Selbstkontrolle soll Fehler ausschliessen bzw. durch korrekt und präzise definierte Produktionsbedingungen minimieren. Dies bedingt, dass die Produktionsabläufe der einzelnen Produkte von der Herkunft der Rohstoffe bis zur Abgabe an die Konsumenten analysiert, Gefahren und Risiken erkannt und umschrieben werden.

Insbesondere für Hersteller von kosmetischen Produkten bestehen Good Manufacturing Practices (GMP) ‑ Guidelines on Good Manufacturing Practices.