Spielzeug, Malfarben und Babyartikel

Es mag im ersten Moment erstaunen, dass auch Spielzeuge sowie Malfarben für Kinder und Babyartikel in der Lebensmittelgesetzgebung reguliert sind.

Kinder, insbesondere Kleinkinder, nehmen vieles in den Mund, um daran zu saugen oder darauf rumzukauen. Farben können sich im Mund lösen, Kunststoffe Weichmacher abgeben und Kleinteile können verschluckt werden. Dass dies alles gesundheitlich problematisch ist, liegt auf der Hand.

Detaillierte Informationen zu Spielzeug, Malfarben und Babyartikel finden Sie in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) und insbesondere in der Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS) sowie in der Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel.