Schmuck und Textilien

Schmuck, Textilien (Kleidungsstücke), Ledererzeugnisse, afokale kosmetische Augenlinsen, Uhrarmbänder und deren Schliessvorrichtungen, Kleidernieten, Schnallen etc. werden meist über längere Zeit getragen und kommen vielfach mit der Haut direkt in Berührung. Vor allem minderwertige Ware kann Inhaltsstoffe und Farben enthalten, die der Gesundheit abträglich sind und zu Unverträglichkeiten und Allergien führen können.

Auch Piercings, Tätowierungen und Permanent-Make-ups sowie gewisse Scherzartikel etc. sind nicht unproblematisch. Billige Garne und Stoffe (Kleider, Vorhänge etc.), Zündhölzer und Feuerzeuge und dergleichen können ein explosionsartiges Brandverhalten aufweisen.

Aus oben genannten Gründen sind in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) sowie in der Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel die Anforderungen an diese Gebrauchsgegenstände festgelegt.