Kosmetika

Jeder Mensch bzw. seine Haut, Haare, Nägel, Mundhöhle und äussere Genitalregion, kommt zwangsläufig jeden Tag mit kosmetischen Produkten in Berührung. Sei es beim Duschen, beim Zähneputzen, beim Auffrischen des Make-ups, beim Frisieren oder beim Nägellackieren. Kosmetika dienen dem Schutz, der Erhaltung des guten Zustandes, der Reinigung, der Parfümierung oder Desodorierung dieser Körperteile sowie der Veränderung des Aussehens. Sie wirken lokal auf die gesunde Haut und ihre Organe, auf die Schleimhäute des Mundes oder der äusseren Genitalregionen sowie auf die Zähne.

Sie müssen jederzeit bezüglich Zusammensetzung, Wirkung und Werbung den gesetzlichen Anforderungen genügen und dürfen bei bestimmungsgemässem oder üblicherweise zu erwartender Anwendung keine nachteiligen Einflüsse auf die NutzerInnen ausüben und insbesondere bei der Resorption keine inneren Wirkungen entfalten.

Die Angaben auf den Verpackungen und Werbemitteln müssen wahrheitsgetreu und nicht irreführend sein. Ausser bei Zahn- und Mundpflegemitteln ‑ und dies auch nur, wenn sie wissenschaftlich belegt sind ‑ sind Anpreisungen mit Hinweisen auf eine Krankheit verhindernde oder heilende Wirkung verboten.

Viele dieser Produkte sind, vor allem nach dem Öffnen der Packung, einem Verderb unterworfen. Beachten Sie bitte die Anwendungs- und Verbrauchshinweise.

Insbesondere für Hersteller von kosmetischen Produkten bestehen "Good Manufacturing Practices" (GMP) ‑ Guidelines on Good Manufacturing Practices.

Grundlegende Informationen finden Sie auch in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) sowie in der Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos).