Inspektion

Gebrauchsgegenstände oder kurz Gegenstände sollen von Konsumentinnen und Konsumenten beim Grossverteiler, im kleinen Laden mit Produkten aus dem Ausland oder wo auch immer, sorglos gekauft bzw. verwendet werden können. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen vor gesundheitsgefährdenden Gegenständen geschützt werden. Überdies soll der hygienische Umgang mit Gegenständen sichergestellt werden.

Gebrauchsgegenstände, insbesondere Kleinkinderspielsachen und Kosmetika, müssen korrekt produziert und vertrieben, bzw. Tattoos und Piercings sachgerecht, mit sterilen Gerätschaften und entsprechend vorbereiteter Körperoberfläche, appliziert sowie geeignete Farbstoffe bzw. geeignete Materialien eingesetzt werden.

Mittels Stichprobenkontrollen werden die Betriebe inspiziert und Proben erhoben. Die Inspektionen erfolgen betriebsspezifisch, je nachdem, ob es sich um Hersteller oder Anwender (z. B. Tattoostudios) handelt.