Kompostieren

Biogene Abfälle aus Garten und Haushalt sollten in erster Linie im eigenen Garten dezentral kompostiert werden. Ist dies nicht möglich, sind sie in Kompostieranlagen oder Vergärungsanlagen zu verwerten.

Verholzte Abfälle sollten, sofern sie nicht im Kompost verwendet werden können, nicht verbrannt, sondern zentral gehäckselt und in Holzschnitzelheizungen verwertet werden.

Für die Gartenkompostierung sind hilfreiche Literatur und Tipps beim Kompostforum zu finden.

Bei den Kompostieranlagen gibt es verschiedene Typen: Feldrandkompostierung, Kompostierung auf Hartplatz, Hallenkompostierung. Für alle gelten die folgenden Vorschriften:

  • Es ist eine Baubewilligung erforderlich (bei Feldrandkompostierungen nur für den Sammelplatz).

  • Werden von Dritten Abfälle zur Kompostierung angenommen, ist eine Betriebsbewilligung des Kantons erforderlich.

  • Anlagen, die mehr als 100 t kompostierbares Material verarbeiten, müssen den Kompost ein- bis mehrmals pro Jahr durch ein anerkanntes Labor analysieren lassen.

  • Wird Kompost an Dritte abgegeben, müssen die Bestimmungen betreffend Anmeldung beim Bundesamt für Landwirtschaft, Bedarfsnachweis, Lieferschein und Aufzeichnungspflicht beachtet werden.

  • Die verarbeiteten Abfallmengen sind dem Interkantonalen Labor jährlich zu melden.

Detailliertere Angaben finden Sie im entsprechenden Merkblatt.

Für Feldrandkompostierungen gelten wegen ihrer wechselnden Standorte in der Landwirtschaftszone zusätzliche Richtlinien. Sie müssen ebenfalls vom Kanton bewilligt werden. Die Bedingungen für den Betrieb von kleinen Feldrandkompostieranlagen mit einer Verarbeitungsmenge unter 100 Tonnen pro Jahr sind in einem Merkblatt festgehalten.