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Vorschriften über Stoffe, Zubereitungen, Gegenstände
In der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) sind Einschränkungen und Verbote für umweltgefährdende Chemikalien geregelt. Im Wesentlichen entsprechen sie den Regelungen in der früheren Stoffverordnung, wurden aber ergänzt durch Bestimmungen des europäischen Chemikalienrechts.
Im Stichwortverzeichnis zur Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) ist ersichtlich, welche Stoffe in welchen Anhängen geregelt sind.