Umgang mit Chemikalien

Durch den richtigen Umgang mit Chemikalien sollen Vergiftungen und Schädigung der Umwelt vermieden werden. Wichtig sind dabei Lagerung, Handhabung und Anwendung der chemischen Produkte. Dazu kommen noch speziell die Entsorgung nicht mehr benötigter Produkte und leerer, verschmutzter Verpackungen sowie Transportvorschriften für Gefahrgut.

 

Sichere Handhabung von Chemikalien

Im Haushalt

  • Kaufen Sie nur so viele Chemikalien wie Sie wirklich brauchen. Nicht mehr benötigte Gifte sollten laufend korrekt entsorgt werden. Sie stellen eine unnötige Gefahrenquelle dar.
  • Chemikalien oder Chemikalienabfälle dürfen niemals in Lebensmittelverpackungen (PET-Getränkeflaschen, Konfitürengläser etc.) aufbewahrt werden: Verwechslungsgefahr! Sie sind wenn immer möglich in der Originalverpackung zu belassen.
  • Chemikalien oder Chemikalienabfälle dürfen zu keiner Zeit für Unbefugte (speziell Kinder!) erreichbar sein (unerreichbar oder unter Verschluss aufbewahren).
  • Dosierungsvorschriften in Gebrauchsanweisungen einhalten.
  • Gefahren- und Sicherheitshinweise auf den Packungen beachten und befolgen.
  • Chemikalien müssen getrennt von Lebensmitteln, Medikamenten oder Futtermitteln aufbewahrt werden.

Zusätzlich in Betrieben

  • Sicherheitsdatenblätter beachten.
  • Vorbeugende Massnahmen haben Priorität vor Notfallmassnahmen.
  • Gefährliche Produkte wenn möglich durch weniger gefährliche ersetzen.     

Die SUVA hat verschiedene Checklisten für den beruflichen Umgang mit Chemikalien erstellt.

Die berufliche oder gewerbliche Verwendung von gewissen Chemikalien (z. B. Holzschutzmittel) erfordert spezielle Kenntnisse und deshalb eine Fachperson mit entsprechender Fachbewilligung.

Achtung bei der Anwendung von Chemikalien in Innenräumen! Sie können Ursache verschiedener Wohngiftprobleme sein.

Die Entsorgung von Chemikalien darf nicht über den Kehricht erfolgen. Sie sind als Sonderabfälle und möglichst im Originalgebinde abzugeben. Für Malerbetriebe, Schreinereibetriebe und die verwandte Baubranche haben die Umweltfachstellen der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein eine Richtlinie herausgegeben, in der die geltenden Vorschriften übersichtlich dargestellt sind.