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Kennzeichnung
Die Herstellerin/Importeurin von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen ist zur Selbstkontrolle verpflichtet. In diesem Rahmen müssen diese Produkte entsprechend ihrer Einstufung mit den zutreffenden Gefahrensymbolen und Gefahrenbezeichnungen gekennzeichnet werden. Für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien werden neben den toxischen auch physikalisch-chemische Eigenschaften (z.B. Entzündlichkeit, Explosionsgefährlichkeit) und die Umweltgefährlichkeit berücksichtigt.
Details sind auf der entsprechenden Seite Etikette des Bundesamtes für Gesundheit ersichtlich.