Anmeldestelle

Die Anmeldestelle Chemikalien ist die gemeinsame Anlauf- und Verfügungsstelle für Chemikalien des Bundesamts für Umwelt (BAFU), des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO).

 

Zulassung

Biozidprodukte wie z. B. Insektizide oder Desinfektionsmittel müssen von der Anmeldestelle zugelassen werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen.

 

Anmeldepflicht

Die Herstellerin oder der Hersteller eines neuen Stoffes oder die Alleinvertreterin bzw. der Alleinvertreter muss den neuen Stoff bei der Anmeldestelle Chemikalien anmelden, bevor sie oder er ihn in irgendeiner Form erstmals in Verkehr bringt.

 

Meldepflicht

Nach Art.18 Chemikaliengesetz (ChemG) sind gefährliche Stoffe und Zubereitungen, welche keinem Anmelde- oder Zulassungsverfahren (wie z. B. Biozidprodukte) unterliegen, der Anmeldestelle Chemikalien zu melden.