Fachbewilligungen

Bei der Anwendung chemischer Produkte sind vor allem die Gebrauchsanweisung und das Sicherheitsdatenblatt zu beachten. Dosierungsvorschriften müssen genau eingehalten werden (mehr ist nicht besser!).

Detaillierte Vorschriften für verschiedene Produktgruppen sind in den Anhängen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), in der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) und der Biozidprodukteverordnung (VBP) zu finden.

Betriebe, die folgende Chemikalien beruflich oder gewerblich verwenden, benötigen eine Fachperson mit der entsprechenden Fachbewilligung:

  • Pflanzenschutzmittel
  • Schädlingsbekämpfungsmittel im Auftrag Dritter
  • Mittel zur Desinfektion von Badewasser
  • Begasungsmittel
  • Holzschutzmittel
  • Kältemittel

Die Fachbewilligungen können im Rahmen der Berufsbildung oder in Kursen erworben werden. Es handelt sich dabei um einen anerkannten Kenntnisausweis. Die Fachbewilligungen werden durch die Prüfungsstellen ausgestellt.

Fachbewilligungen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind schweizerischen Fachbewilligungen gleichgestellt.

Weitere Informationen im Merkblatt der chemsuisse oder auf der Seite Fachbewilligungen des Bundesamtes für Umwelt (inkl. Liste anerkannter Ausbildungsabschlüsse).