Vergärung

Unter Vergärung versteht man den Abbau von biogenem Material durch Mikroorganismen in Abwesenheit von Sauerstoff. Produkte der Vergärung sind Methan, Gärgülle und festes Gärgut. Methan kann direkt als Treibstoff genutzt oder in einem Gasmotor mit Generator zur Stromerzeugung dienen. Idealerweise wird die durch den Gasmotor erzeugte Abfallwärme als Prozesswärme oder zu Heizzwecken genutzt. Die Vergärung von biogenen Abfällen hat zunehmende Bedeutung, weil im Gegensatz zur Kompostierung auch die im Abfall enthaltene Energie genutzt wird.

Landwirtschaftliche Co-Vergärungsanlagen vergären zusätzlich zu den Ausgangsmaterialien aus der Landwirtschaft (Gülle, Pflanzenmaterial) auch Abfälle aus Gewerbe und Industrie, z. B. pflanzliche Öle und Fette, die eine hohe Methanausbeute liefern.

Vergärungsanlagen, die Abfälle von Dritten zur Vergärung entgegennehmen, gelten als Abfallanlagen und sind im Kanton Schaffhausen bewilligungspflichtig. Sie haben ihre Eingänge zu kontrollieren und zu bilanzieren und sind zur Qualitätskontrolle von Gärgülle und Gärgut verpflichtet. Die entsprechenden Vorschriften sind momentan schweizweit in Ausarbeitung.

Die gesetzliche Grundlagen der Kompostierung/Vergärung sind auf der entsprechenden Seite des Bundesamtes für Umwelt zu finden.

Im Biogas Forum findet man neben weiteren Informationen auch Anlagen aus der Schweiz mit ihren spezifischen Daten.