Veranstaltungen

Hohe Schallpegelbelastungen, wie sie an Veranstaltungen, z. B. Konzerten oder Diskotheken, vorkommen, können die Hörfähigkeit schädigen. Die Schall- und Laser-Verordnung (SLV) regelt die Begrenzung zum Schutz des Gehörs. Grundsätzlich gilt eine Begrenzung des Schallpegels auf 93 dB(A) (Art. 5 SLV). Nur unter speziellen Voraussetzungen sind höhere Belastungen zulässig (Art. 6 und 7, SLV). Der Maximalpegel LAFmax von 125 dB(A) darf während einer Veranstaltung nicht überschritten werden. Die Zuständigkeit liegt bei der Verwaltungspolizei.