Selbstkontrolle

Selbstkontrolle

Die Selbstkontrolle hilft die Betriebsaktivitäten zu beherrschen. Ziel sind sichere und gesetzeskonforme Lebensmittel sowie die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit. Die verantwortliche Person erstellt ein betriebsangepasstes Konzept. Dieses enthält eine Gefahrenanalyse und beschreibt die Massnahmen und Weisungen zur Beherrschung der Gefahren. Aufzeichnungen dokumentieren die umgesetzte Selbstkontrolle (z.B. Kühltemperaturen, Reinigungskontrollen).

Umgang mit Lebensmitteln

Lebensmittel müssen fachgerecht, sauber und geschützt aufbewahrt werden. Korrekt produzierte Lebensmittel sind sicher. Dazu gehören unter anderem: Kontaminationen vermeiden, kontrolliert auftauen, genügend erhitzen, rasch abkühlen usw. Durch die korrekte Abgabe an die Konsumenten können Gefahren vermieden werden. Dies betrifft mindestens das Kühlen oder das Warmhalten, die mündliche Auskunft im Offenverkauf und schriftliche Informationen zu Zutaten, Herkunft usw.