Inspektion

Lebensmittel sollen von Konsumentinnen und Konsumenten beim Grossverteiler, im kleinen Laden mit Produkten aus dem Ausland, im Restaurant, im Schnellimbiss oder wo auch immer, sorglos gekauft bzw. konsumiert werden können. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln und vor Täuschung im Zusammenhang mit Lebensmitteln geschützt werden. Überdies soll der hygienische Umgang mit Lebensmitteln sichergestellt werden.

Um dies bestmöglich sicherzustellen, gibt es die Lebensmittelinspektorate. Mittels risikobasierter Stichprobenkontrollen werden die rechtsunterstellten Betriebe inspiziert und Proben erhoben. Die Aufgaben sind vielfältig. Nebst der Überprüfung der hygienischen Verhältnisse werden Räume, Einrichtungen, Gebrauchsgegenstände, Herstellungsverfahren, Fahrzeuge, die betriebseigene Selbstkontrolle usw. kontrolliert (Art. 9 und 10, Verordnung des EDI über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung).

Daneben ist das Interkantonale Labor auch beratend tätig und vollzieht teilweise kantonale Rechtserlasse im lebensmittelrechtlichen Umfeld. Weitere Infos auch im Merkblatt "Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (Lebensmittelinspektorat)".