Räume

Nebst der Kenntnis betreffend Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln braucht es geeignete baulich-betriebliche Voraussetzungen. Diese sind für die Betriebe nicht nur ein Aufwand. Im Gegenteil: sie kommen handwerklich orientierten Betrieben entgegen. Denn je besser Lebensmittelräume lebensmittelrechtlich konzipiert und umgesetzt sind, desto einfacher werden Betriebsabläufe und Aufwendungen (z. B. betreffend Reinigung) und umso besser sind die Voraussetzungen für die Konsumentinnen und Konsumenten sichere Lebensmittel zu produzieren.

Die grundlegenden baulichen Anforderungen sind in der Hygieneverordnung (HyV) umschrieben. Entsprechend formulierte Auflagen, insbesondere für Gastronomie- und handwerkliche Produktionsbetriebe, finden sich im entsprechenden Merkblatt.