Fremd- und Inhaltsstoffe

Fremdstoffe

Fremdstoffe sind, im Gegensatz zu Inhaltsstoffen, Stoffe, die natürlicherweise nicht in ein Lebensmittel gehören. Sie sind ‑ wie das Wort ausdrückt ‑ lebensmittelfremd und haben in einem Lebensmittel nichts zu suchen wie z. B. Pestizide, Schwermetalle oder mikrobiologische Stoffwechselprodukte.

Als Fremdstoffe definiert der Gesetzgeber:

  • Pflanzenschutzmittel
  • Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber etc.
  • Tierarzneimittel
  • Stoffwechselprodukte von Mikroorganismen, insbesondere von Schimmelpilzen (Mykotoxine)
  • Radionuklide
  • Weitere Verunreinigungen, zum Beispiel aus der Verpackung von Lebensmitteln

Solche Stoffe dürfen in oder auf Lebensmitteln nur in gesundheitlich unbedenklichen und technisch unvermeidbaren Mengen vorhanden sein.

Rückstände von Fremdstoffen können über frühere oder heutige Anwendungen in der landwirtschaftlichen Produktion, auf dem Transport bzw. während der industriellen Fabrikation in die Lebensmittel gelangen. Sie können aber auch durch Schlamperei und kriminelle Machenschaften in Futter- bzw. Lebensmittel gelangen.

Tierarzneimittel wie Antibiotika oder Hormone sind pharmakologische Wirkstoffe. Sie werden in der Fleischproduktion nur zu therapeutischen Zwecken angewendet. Bei unsachgemässer Anwendung können sie zu Rückständen im Fleisch führen. In manchen Ländern werden sie auch als Leistungsförderer in der Tiermast eingesetzt, was in der Schweiz verboten ist. Der Import und der Verzehr solcher Tiererzeugnisse sind jedoch nicht grundsätzlich verboten, wenn die Produkte entsprechend deklariert werden.

Mikrobielle Toxine bilden sich auf verschimmelten Lebensmitteln; so bilden bestimmte Schimmelpilze sog. Mykotoxine, wie z. B. Aflatoxin.

Fremdstoffe finden sich in der Regel nur in geringen Konzentrationen in den Lebensmitteln und können nicht vollständig vermieden werden. Entsprechend hat der Gesetzgeber Höchstwerte für diese Stoffe erlassen, die in folgenden Verordnungen festgelegt sind:

  • Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH)
  • Verordnung des EDI über Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe und Futtermittelzusatzstoffe in Lebensmitteln tierischer Herkunft (VRLtH)
  • Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Kontaminanten (Kontaminantenverordnung, VHK)