Massnahmenplan

Als einer der ersten Kantone der Schweiz hat der Kanton Schaffhausen im Jahre 1990 den Massnahmenplan Lufthygiene verabschiedet. Dieser ist nach den Bundesgesetzen (Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LRV)) für Gebiete mit Immissionswert-Überschreitungen vorgeschrieben. Der Erfolg des Massnahmenplans Lufthygiene und der Umweltpolitik des Kantons Schaffhausen wurde mit der Bilanz 1999 dokumentiert.

Wie aus dem Massnahmenplan Lufthygiene 2006/2007 ersichtlich ist, konnten die NOx- und VOC-Emissionen innerhalb von zehn Jahren halbiert werden. Neu hinzugekommen sind Massnahmen zur Reduktion der zu hohen PM10 Belastung sowie der Belastung durch krebserregende Stoffe, wie z. B. Russ. Ein Massnahmenplan sollte möglichst alle Quellen berücksichtigen, die zu einer Gefährdung der Luftqualität beitragen. Deshalb wurde neu die Belastung mit Ammoniak aufgenommen.