Bau

Bautätigkeiten sind eine weitere Quelle für Luftschadstoffe. Mit einer guten Baustellenpraxis lassen sich erhebliche Emissionen an Stickoxiden, Feinstaub (PM10), Staubniederschlag und Russpartikeln einsparen. Die neuen Emissionsgrenzwerte für Baumaschinen sind in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) festgelegt. Für den Bautransport gelten spezielle Vorschriften. Auf Grossbaustellen finden die verschärften Bestimmungen (Typ B-Baustelle) Anwendung. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat die Luftreinhaltung auf Baustellen in der Baurichtlinie Luft schweizweit geregelt. (siehe auch Vollzugshilfe und Infoblatt der Ostschweizer Kantone.