Industrie und Gewerbe

Bei industriellen Prozessen können erhebliche Emissionen entstehen. Eine gute Zusammenarbeit mit den Umweltbehörden kann diese weitgehend verhindern. Die allgemeinen Emissionsgrenzen sind im Anhang 1 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) definiert. Die Grenzwerte für spezielle Prozesse oder Anlagen finden sich im Anhang 2.

Das Interkantonale Labor überprüft die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte und setzt die verschärften Massnahmen nach Luftreinhalte-Verordnung (LRV) durch. Dabei helfen auch Branchenlösungen, wie z. B. jene mit dem Tankstellen-Inspektorat des Automobil Gewerbe Verband Schweiz (AGVS), der die regelmässigen Kontrollen von Tankstellen im Kanton organisiert.

Eines der wichtigsten lufthygienischen Ziele ist es, die Luftbelastung durch flüchtige Kohlenwasserstoffe (VOC, Englisch: Volatile Organic Compounds) möglichst stark zu vermindern. Die VOC-Lenkungsabgabe ist ein schweizweites Instrument, um die notwendigen Anreize zu schaffen.