Stationäre Motoren

Stationäre Motoren wie Blockheizkraftwerke (BHKW), Wärmekraftkopplung (WKK) oder Stromaggregate werden vom Interkantonalen Labor genehmigt und kontrolliert. Es gelten grundsätzlich die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Da diese Anlagen erhebliche Mengen an Stickoxiden oder Feinstaub emittieren können, gelten zusätzlich die Verschärfungen entsprechend der Massnahme B1 des Massnahmenplan Lufthygiene 2006 / 2007. Informationen zu den Vorschriften finden Sie in den Merkblättern für Blockheizkraftwerke (BHKW) und in den Kamin-Empfehlungen.