Grosse Feuerungsanlagen in Überbauungen, Industrie und Gewerbe

Grössere Feuerungsanlagen (Gas und Heizöl über 350 kW) und Holzheizungen für naturbelassenes Holz über 70 kW sowie Restholzfeuerungen werden vom Interkantonalen Labor genehmigt und kontrolliert. Informationen zu den Vorschriften finden Sie in den Merkblättern für Emissionsmessungen, Restholzfeuerungen und in den Kamin-Empfehlungen.