Kleine Feuerungen in Haushalten

Kleine Feuerungsanlagen (Gas und Heizöl bis 350 kW) sowie Holzheizungen für naturbelassenes Holz bis 70 kW werden von den Gemeinden genehmigt und durch die amtlichen Feuerungskontrolleure kontrolliert. Dabei sind die Kamin-Empfehlungen zu beachten. In der Weisung zur Feuerungskontrolle von Öl- und Gasfeuerungen ist die wirtschaftliche und ökologische Wärmenutzung in allen Gemeinden des Kantons Schaffhausen gleich geregelt. Die Weisung zur Feuerungskontrolle von Holzfeuerungen regelt die Zuständigkeiten und Vorgehensweisen im Rahmen der holzbetriebenen Anlagen bis 70 kW. Praktische Tipps für Anlagebetreiber, Planer, Installateure, Brennholzlieferanten und Behörden im Zusammenhang mit Holzfeuerungen finden sich zudem unter www.fairfeuern.ch.

Den Hauseigentümern ist es freigestellt, ob sie die Heizung durch das Servicegewerbe oder den amtlichen Feuerungskontrolleur überprüfen lassen. Die Abfallverbrennung ist nur in speziell zugelassenen Verbrennungsanlagen gestattet. Das private Verbrennen von Abfall ist verboten. Einzig natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen unter bestimmten Ausnahmebedingungen verbrannt werden.