ABC-Schutz: Schutz vor atomaren, biologischen und chemischen Gefahren

In den letzten Jahren hat sich die sicherheitspolitische Lage in der Schweiz verändert. Der Schutz vor A-, B- oder C-Gefahren hat stark an Bedeutung gewonnen. In den A-Bereich fällt dabei die Freisetzung ionisierender Strahlung und die Radioaktivität, in den B-Bereich die unbeabsichtigte Freisetzung von Organismen oder deren Stoffwechselprodukte und in den C-Bereich die Freisetzung, Explosion oder der Brand von giftigen Gasen, Flüssigkeiten oder Feststoffen.

Gemäss Bundesverfassung sorgen Bund und Kantone für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung. Der überwiegende Teil der Bewältigung von ABC-Ereignissen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden bzw. der Kantone (Bevölkerungsschutz). Das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) legt fest, dass der Bund die Koordination und allenfalls die Führung bei Ereignissen übernehmen kann, wenn z. B. mehrere Kantone betroffen sind.

Die Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz (KomABC) hat im Jahre 2007 Massnahmen zur Verbesserung des ABC-Schutzes in der Schweiz erarbeitet. Damit soll die Schweiz mittel- und langfristig auf ein mögliches A-, B- oder C-Ereignis bestmöglich vorbereitet werden. Anhand von 14 konkreten Szenarien sollen die ABC-Risiken und deren Bewältigung beurteilt werden.

Eine Empfehlung der KomABC haben die Kantone am 24. Oktober 2007 mit der Gründung der Koordinationsplattform (KPABC) umgesetzt. Mit Vertretern des Interkantonalen Labors war der Kanton Schaffhausen von Beginn weg in diesem Gremium vertreten.

Wichtigster Link zum Bund: Bevölkerungsschutz