Gefahrgut

Gefahrgüter sind Stoffe, die gefährliche Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt haben können. Ihr Transport auf der Strasse oder mit anderen Verkehrsträgern ist deshalb besonders streng geregelt.

Im internationalen Bereich gilt für den Strassenverkehr das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR). Darüber hinaus gibt es in jedem Land noch besondere nationale Bestimmungen. In der Schweiz ist es die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) mit ihren drei Anhängen sowie diverse Weisungen des Bundes.

Geregelt sind u.a. folgende Bereiche:

Stoffe, die als gefährlich gelten, Verpackungsanforderungen, Kennzeichnung der Verpackungen, Mengenbeschränkungen, Zusammenladungsverbote, Freimengen, Beschränkungen für Tunnels, Sicherheitsmassnahmen, Anforderungen an Transportfahrzeuge, Transportpapiere, Ausbildung des Fahrers, etc.

Betriebe, welche Gefahrgut über einer bestimmten Mengenschwelle verpacken, einfüllen, versenden, laden, befördern oder entladen, müssen einen Gefahrgutbeauftragten ernennen und diese Ernennung den Behörden melden. Die entsprechenden Bestimmungen sind in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) enthalten und in einem Merkblatt zusammengefasst. Die Kantone kontrollieren, ob die Betriebe, die der GGBV unterworfen sind, entsprechende Gefahrgutbeauftragte verpflichtet haben und diese ihren Pflichten nachkommen.

Weitere Informationen sind auf den entsprechenden Seiten des Bundesamtes für Strassen ASTRA und des Bundesamtes für Verkehr BAV zu finden.