Mobilfunk

Der Mobilfunk basiert auf der Übertragung von Information mittels hochfrequenten elektromagnetischen Wellen. Die Energie dieser Strahlung wird möglichst tief gehalten, so dass die Kommunikation funktioniert und dabei die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört wird.

 

Von der Antenne (Basisstation) zum Betroffenen

Die Immissionsgrenzwerte für nichtionisierende Strahlung (Anhang 2 der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)) von Mobilfunk- und anderen Antennenanlagen müssen an allen Orten, wo sich Menschen aufhalten können, eingehalten werden. Zusätzlich gilt für jede Antennenanlage in der Nähe von Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN), z. B. Wohnungen, Büros sowie Schulräumen, der Anlagegrenzwert mit zehnmal tieferer Feldstärke (in V/m). Die Belastung wird immer für die maximale Sendeleistung beurteilt (Anhang 1 Ziffer 63 NISV).

Mobilfunkantennen haben stark gebündelte Strahlungseigenschaften; selbst im Hauptstrahl einer Mobilfunkantenne wird in der Regel nach etwa 50 bis 100 Metern der strenge Anlagegrenzwert eingehalten.

Mobilfunkstandard 5G