Radon

Radon

Radon ist ein geruchloses radioaktives Edelgas, das beim Zerfall von natürlich vorkommendem Uran im Boden entsteht. Radon ist mobil und bindet sich nicht. Bei guter Gasdurchlässigkeit bewegt es sich deshalb frei und steigt durch Zwischenräume im Boden auf. So kann Radon undichte Gebäudehüllen durchdringen und sich insbesondere im Keller ansammeln. Hauptverantwortlich für den Radon-Transport ist der Kamineffekt: Warme Luft steigt im Haus auf und bewirkt im Keller einen kaum spürbaren Unterdruck, der durch seine Sogwirkung das Radon aus dem Boden zieht.

Radonzerfallsprodukte (u.a. Schwermetalle Blei, Polonium und Wismut) können sich auf feinen Staubpartikeln in der Luft niederlassen. Werden diese eingeatmet, kann das zu einer Bestrahlung des empfindlichen Lungengewebes führen. Bei hoher Radonkonzentration und langer Expositionsdauer erhöht sich das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken.

Revision der Strahlenschutzverordnung

Die revidierte Strahlenschutzverordnung (StSV, SR 814.501) berücksichtigt neue wissenschaftliche Erkenntnisse, technische Weiterentwicklungen sowie die Anpassung an internationale Richtlinien und soll so die Bevölkerung noch besser vor allfälligen Risiken durch Radon schützen. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Der bisherige Grenzwert von 1000 Bq/m3 in Räumen mit längerer Aufenthaltszeit wurde auf den Referenzwert von 300 Bq/m3 gesenkt (StSV, Art. 155 Abs. 2).
  • Der Kanton sorgt dafür, dass in Schulen und Kindergärten Radonmessungen durchgeführt werden (StSV, Art. 158a). Wird der Referenzwert überschritten, ist eine Radonsanierung nötig (StSV, Art. 166, Abs. 3).
  • Rechtsgültige Radonmessungen können nur durch eine vom BAG anerkannte Messstelle und gemäss vorgeschriebenem Messprotokoll durchgeführt werden (StSV, Art. 159).
  • Der Gebäudeeigentümer oder die Gebäudeeigentümerin ist dafür verantwortlich, dass der Referenzwert von 300 Bq/m3 eingehalten wird (StSV, Art. 166, Abs. 1).
  • Handelt der Gebäudeeigentümer oder die Gebäudeeigentümerin bei einer Überschreitung nicht, so kann der Kanton eine Radonsanierung anordnen (StSV, Art. 166, Abs. 2).
  • Die Baubewilligungsbehörde macht den Gebäudeeigentümer, die Gebäudeeigentümerin oder die Bauherrschaft im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens auf die Anforderungen der Strahlenschutzverordnung aufmerksam, soweit dies sinnvoll ist (StSV, Art. 163 Abs. 1).
  • Die Gemeinden und der Kanton sind gefordert, diese Anpassungen im Baubewilligungsverfahren bis am 1. Januar 2020 umzusetzen (StSV, Art. 202).

Radon im Kanton Schaffhausen

Im Kanton Schaffhausen ist das Interkantonale Labor (IKL) dafür zuständig, die Belastung der Bevölkerung durch Radon zu überwachen. So sorgt der Kanton dafür, dass der Referenzwert in öffentlichen Gebäuden mit längerem Personenaufenthalt nicht überschritten wird. Ausserdem gibt das IKL als kantonale Fachstelle bei Radonfragen Auskunft bezüglich Radonbelastung, Messungen und Massnahmen.

Das IKL hat in mehreren Kampagnen Messungen in über 470 öffentlichen Gebäuden und Wohnhäusern vorgenommen. Dabei zeigte sich, dass keine Gemeinde im Durchschnitt über dem Referenzwert liegt. Im Kanton Schaffhausen wird die Wahrscheinlichkeit, dass die Radonkonzentration in einem Gebäude über dem Referenzwert von 300 Bq/m3 liegt, demnach als gering (1-10%) bis mittel (10-20%) eingestuft (siehe Abbildung). Weitere Informationen zum Thema Radonrisiko finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Radonmessungen in Schulen und Kindergärten

Um Kinder besser vor Strahlenbelastungen durch Radon zu schützen, sieht die revidierte Strahlenschutzverordnung Messungen in Schulräumen vor. Das IKL unterstützt die Gemeinden als Eigentümerinnen der meisten Schulanlagen im Rahmen seiner Möglichkeiten dabei und hat sich dafür vom BAG als Radonmessstelle (Stufe 2) anerkennen lassen. Seit Herbst 2018 läuft die Messkampagne "Radon in Schulen und Kindergärten" im Kanton Schaffhausen. Die Kampagne soll innerhalb maximal fünf Jahren abgeschlossen sein.

Radonschutz bei Neu- und Umbauten

Die Strahlenschutzverordnung regelt ausserdem den Radonschutz bei Neu- und Umbauten. Sie schreibt vor, dass die Baubewilligungsbehörde den Gebäudeeigentümer, die Gebäudeeigentümerin oder die Bauherrschaft auf die Anforderungen bezüglich Radonschutz aufmerksam machen muss, soweit dies sinnvoll ist (StSV, Art. 163). Das Bundesamt für Gesundheit hat am 8. April 2019 die erweiterte Wegleitung Radon veröffentlicht, welche den Gemeinden und Kantonen als Vollzugshilfe dienen und die Anforderungen aus dem Strahlenschutzrecht konkretisieren soll. Die Gemeinden haben bis am 1. Januar 2020 Zeit, die nötigen Anpassungen im Baubewilligungsprozess umzusetzen. Damit dies ohne grossen Aufwand und möglichst einheitlich im Kanton geschehen kann, hat das IKL ein Merkblatt erstellt, welches als Information an die Bauherrschaft oder Gebäudeeigentümer/-innen abgegeben werden kann.

Zuhause Radon messen

Bei einer Radonmessung zuhause wird jeweils ein Messgerät im Keller und eines im Wohnraum platziert werden. Es gibt zwei Arten von Messungen:

- Nicht anerkannte Messungen:

1) Das IKL verleiht digitale Messgeräte gratis an Privatpersonen. Die Geräte müssen beim IKL (Mühlentalstrasse 188) abgeholt und wieder zurück gebracht werden.

2) Passive Radondosimeter inklusive Messresultate können bei verschiedenen Anbietern direkt bezogen werden. Die Geräte werden Ihnen per Post zugesandt, von Ihnen ausgelegt und nach der Messperiode wieder an die Messstelle zurückgeschickt. Kosten ab ca. 40 CHF pro Gerät.

3) Digitale Messgeräte können über verschiedene Händler erworben werden. Die Messungen werden in Eigenregie durchgeführt. Kosten ab ca. 200 CHF pro Gerät.

- Anerkannte Radonmessungen: Rechtlich verbindliche Messungen müssen von anerkannten Messstellen durchgeführt werden. Die Messresultate werden in die Datenbank des BAG eingetragen. Kosten: ca. 70-100 CHF pro Messgerät.

Empfohlen sind Radonmessungen insbesondere in erdberührenden Wohnräumen oder in Häusern mit Naturbodenkeller. Die Dringlichkeit einer Radonmessung kann anhand des Fragebogens des HEV abgeschätzt werden.

Kampagne Neubauten: Gratis Radonmessungen

Über die Radonbelastung in Neubauten ist relativ wenig bekannt, da diese bisher vor allem in älteren Gebäuden (z.B. mit Naturbodenkeller oder geringer Abdichtung zwischen Keller und Wohnraum) untersucht wurde. Während einer Messkampagne des IKL im 2008/2009 wurde in keinem Neubau Radonkonzentrationen über dem heutigen Referenzwert festgestellt. Weitere Messungen sind nun nötig, um diese Beobachtung zu bestätigen. So wird untersucht, ob Neubauten nach Stand der Technik radonsicher sind und keine zusätzlichen Massnahmen getroffen werden müssen. Ausserdem tragen die zusätzlichen Radonmessungen in Neubauten zur Verbesserung der Einschätzung des Radonrisikos im Kanton Schaffhausen anhand der Radonkarte bei.

Deshalb plant das ILK ab 2020 eine erneute Messkampagne zur Radonbelastung in Neubauten. Dabei wird jeweils im erdberührenden Geschoss und teilweise im darüber liegenden Wohnraum für rund ein Jahr ein Radondosimeter platziert. Die Messung sowie ein abschliessender Messbericht sind während dieser Kampagne kostenlos. Interessierte Eigentümer/-innen oder Bauherrschaften können sich beim IKL melden (daniela.hunziker[at]ktsh.ch, 052 632 75 59).