Selbstkontrolle

Die Selbstkontrolle beruht auf dem Grundsatz, dass Qualität erarbeitet (produziert) werden muss. Eine Endkontrolle, sei sie nun visuell oder laborgestützt, stellt nur fest, ob ein Produkt den festgelegten Normen entspricht oder nicht. Falls nicht, ist die Fehlerquelle noch längst nicht erkannt. Die Selbstkontrolle soll Fehler ausschliessen bzw. durch die korrekt und präzis definierten Produktionsbedingungen minimieren.

Dies bedingt, dass Produktionsabläufe der einzelnen Produkte von der Herkunft der Rohstoffe bis zur Abgabe an die Konsumenten analysiert, Gefahren und Risiken erkannt und umschrieben (Risikobewertung) sowie in der Folge beherrscht bzw. eliminiert werden (sogenanntes HACCP-Konzept; Hazard Analysis Critical Control Point).

Mit dem Inkrafttreten des Lebensmittelgesetzes im Jahre 1995 wurde das Prinzip der Selbstkontrolle für Betreiber von Lebensmittelbetrieben jeglicher Art auf Gesetzesebene zwingend festgesetzt. Das Lebensmittelrecht sieht auch vor, dass die Lebensmittelwirtschaft zuhanden ihrer Mitglieder Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis aufstellt, die auf den Grundsätzen des HACCP-Konzepts beruhen und vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bewilligt sind. Diese sollen als Hilfestellung zur Erarbeitung betriebseigener Selbstkontrollen dienen.

Was bedeutet das nun für die Wasserversorgungen? Wasserversorgungen sind Lebensmittelbetriebe. Sie unterliegen somit der gesetzlichen Selbstkontrolle. Hilfen zur Erarbeitung einer Selbstkontrolle finden Sie beim Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) speziell unter der Rubrik Regelwerk / Wasser.

Hier können diverse Regelwerke bestellt werden, die sich verschiedenster Belange einer Wasserversorgung annehmen, wie z. B. Richtlinie für die Qualitätsüberwachung in der Trinkwasserversorgung (W1), Richtlinie für die Qualitätssicherung in Grundwasserschutzzonen (W2), Richtlinie für ein Brunnenmeister-Pflichtenheft (W11) etc. Diese Schriften bilden den aktuellen Stand der Technik.

Das Interkantonale Labor bietet in beiderseitigem Interesse Hand, den analytischen Teil der Selbstkontrolle abzudecken. Wasserversorgungen können ihre Wasserproben im Interkantonalen Labor untersuchen lassen. Eine diesbezügliche, vertraglich geregelte Zusammenarbeit besteht mit den Schaffhauser Gemeinden sowie einer Reihe Gemeinden der Kantone AR, AI und GL. Informationen betreffend Anzahl und Umfang der Proben finden sich in der SVGW Richtlinie für die Qualitätsüberwachung in der Trinkwasserversorgung (W1) oder können mit dem Interkantonalen Labor abgesprochen werden.

In der Spalte links finden Sie Angaben zur Trinkwasser-Analytik, und zur korrekten Probenahme von Trinkwasser sowie Erhebungsformulare.