Abfälle

Gemäss dem schweizerischen Umweltschutzgesetz (USG) sind Abfälle bewegliche Sachen, deren sich der Inhaber entledigt oder deren Entsorgung im öffentlichen Interesse geboten ist. Mit beweglichen Sachen sind feste Stoffe, Flüssigkeiten und Gase gemeint. 

Abfälle können die Umwelt belasten. Deshalb ist ein sorgsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Abfällen notwendig. Der Umgang ist in der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) festgelegt.

Die Kantone sind verpflichtet, eine Abfallplanung zu erstellen. Mit der Revision im Jahr 2008 wurden die Grundsätze einer modernen Abfallbewirtschaftung verfolgt:

  • Abfälle sind in erster Linie zu vermeiden.

  • Die Abfallmengen sind soweit als möglich zu vermindern.

  • Die anfallenden Abfälle sollen verwertet werden (Recycling).

  • Nicht verwertbare Abfälle sind umweltgerecht zu beseitigen (Verbrennen unter Nutzung der entstehenden Wärme oder Deponieren).

Grundsätzlich soll die umweltverträglichste Möglichkeit den Vorrang haben.

 

Auftrag des Interkantonalen Labors:

  • Vollzug der Abfallgesetzgebung und Oberaufsicht über die Abfallbewirtschaftung im Kanton Schaffhausen.

  • Erarbeitung und Nachführung der Kantonalen Abfall- und Deponieplanung.

  • Bewilligung, Aufsicht über und Kontrolle von Abfallanlagen, insbesondere von Deponien.

  • Kontrolle von Abgeberbetrieben und Bewilligungen von Empfängerbetrieben betreffend Sonderabfälle.