Risikovorsorge

Die Vermeidung von unerwünschten Ereignissen steht bei allen Tätigkeiten im Vordergrund. Das verlangt sowohl das Lebensmittel- als auch das Umweltschutzgesetz.

Der Abschnitt Risikovorsorge beschränkt sich auf Themen, die atomarer, biologischer oder chemischer Natur sind und Menschen oder die Umwelt betreffen. Sowohl die Vermeidung von Unfällen als auch Massnahmen, die bei einem schon eingetretenen Stör- oder Katastrophenfall Schlimmeres verhindern sollen, gehören zur Risikovorsorge.

Betriebe, die mit grösseren Mengen gefährlicher Chemikalien oder mit gefährlichen Organismen umgehen, tragen eine grosse Verantwortung und stehen in der Pflicht. Aber auch Kleinbetriebe haben dafür zu sorgen, dass Störfälle mit umwelt- und gewässergefährdenden Stoffen vermieden werden. Mit vorbeugenden Massnahmen soll auf allen Ebenen dafür gesorgt werden, dass Unfälle, die sich leider nicht immer vermeiden lassen, in ihren Auswirkungen beschränkt bleiben.