Bauvorhaben

Wir leben in der Schweiz in einem dichtbesiedelten Umfeld. Das hat zur Folge, dass nicht mehr jeder tun und lassen kann, was er will. Dies gilt insbesondere auch für Bauvorhaben. Das Baugesuch bzw. die daraus resultierende Baubewilligung ist im Prinzip eine Hilfe, sich im Dschungel der rechtlichen Vorgaben zurechtzufinden.

Die Gemeinden überweisen gewerbliche Bauvorhaben und Bauten ausserhalb der Bauzone dem kantonalen Bauinspektorat. Dort werden sie vom Bauinspektor je nach Art des Vorhabens den verschiedenen involvierten Verwaltungsstellen zur Mitbeurteilung zugestellt.

Beim Interkantonalen Labor wird abgeklärt, ob das Gesuch bzw. das Bauvorhaben den rechtlichen Anforderungen betreffend Umwelt- und Gewässerschutz respektive Lebensmittelrecht genügt.

Die für ein Bauvorhaben rechtsrelevanten Punkte werden zur Verdeutlichung als Auflagen formuliert. Generell gelten für alle Bauvorhaben die Bestimmungen der Gesetzgebung, auch wenn sie nicht ausdrücklich als Auflagen formuliert sind.

Die Auflagen der ins Baugesuch involvierten Verwaltungsstellen werden vom Bauinspektorat in den baurechtlichen Entscheid aufgenommen.

Bei UVP-pflichtigen Bauvorhaben koordiniert die Koordinationsstelle für Umweltschutz das Bearbeitungsverfahren.