Unser Auftrag

Die drei Partnerkantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Schaffhausen haben unserer Institution die folgenden Aufgaben übertragen:

  • Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung und von Bestimmungen im Bereich der Bäder (in allen drei Kantonen)
  • Vollzug der Gewässerschutz-, Chemikalien- und der im Detail zugewiesenen Umwelt- und Strahlenschutzgesetzgebung (im Kanton Schaffhausen)

Diese Leistungsaufträge haben sich aus gewachsenen Strukturen entwickelt. Seit 1909 ist das Amt – früher unter der Bezeichnung Kantonales Laboratorium – im Kanton Schaffhausen für den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Lebensmittelgesetzgebung zuständig. Das Lebensmittelgesetz deckt dabei nicht nur die Kontrolle der Nahrungs- und Genussmittel ab, sondern umfasst auch Gebrauchsgegenstände wie beispielsweise Geschirr, Verpackungsmaterialien für Lebensmittel, Kosmetika, Textilien. Diese Aufgabe, bei welcher Gesundheitsschutz und Schutz vor Täuschung im Vordergrund stehen, erfüllt es unter der Leitung des Kantonschemikers auch heute noch.Seit den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts setzt sich unser Amt parallel mit dem schrittweisen Ausbau der Umweltschutzgesetzgebung zunehmend mit Fragen der Erhaltung unseres Lebensraumes auseinander. Dabei geht es sowohl um den Schutz der natürlichen Ressourcen Wasser, Luft und Boden, als auch um die Eindämmung der negativen Auswirkungen unserer hochindustrialisierten Zivilisation: Stoffe, Abfälle, Gifte, Lärm, Strahlung usw. Das Jahr 1996 markiert eine entscheidende Wende in unserem Tätigkeitsbereich. Auf Grund einer interkantonalen Vereinbarung von Mitte 1995 übernimmt unser Amt die Aufgaben der Lebensmittelkontrolle in den Kantonen Appenzell Ausser- und Innerrhoden und Glarus (hier zusätzlich die Chemikalienkontrolle). Per Ende 2017 hat sich das IKL allerdings von Glarus wieder getrennt. In Herisau steht uns eine Zweigstelle für beide Appenzell am Ort des Geschehens zur Seite. Das Labor in Schaffhausen stellt die rückwärtige Infrastruktur zur Verfügung.