Altlasten

Der Begriff Altlast wird oft mit der Vorstellung unberechenbarer Risiken und nicht beherrschbarer Kosten in Verbindung gebracht. In den allermeisten Fällen zu unrecht!

Langjährige Tätigkeiten von Betrieben, Ablagerungen von Abfällen oder Spuren früherer Unfälle können dafür verantwortlich sein, dass Abfälle im Untergrund vorhanden sind. Man spricht in diesem Fall von einem belasteten Standort. Der Kanton führt nach Vorgaben des Bundes ein Verzeichnis dieser Standorte („Kataster der belasteten Standorte“) (Link). In vielen Fällen geht von diesen belasteten Standorten keinerlei Gefährdung für Mensch und Umwelt aus. Im Rahmen eines Bauprojektes wäre allerdings die korrekte Entsorgung von betroffenem Aushubmaterial sicher zu stellen.

In einigen Fällen kann eine Gefährdung nicht a priori ausgeschlossen werden, oder aber es muss sogar eine Einwirkung auf ein Schutzgut (z. B. Grundwasser) festgestellt werden. Hier besteht ein Überwachungs- oder ein Sanierungsbedarf. Ein belasteter Standort mit Sanierungsbedarf wird als Altlast bezeichnet.