Oberflächenwasser

Voraussetzung für einen umfassenden Schutz von Gewässern ist die Kenntnis über ihren Zustand. Nicht nur die  Wasserchemie ist zu untersuchen, sondern auch die Lebensgemeinschaften von Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen sowie die Gewässerstruktur. Die Lebensgemeinschaften oberirdischer Gewässer und deren Umgebung sollen naturnah und standortgerecht sein. Sie sollen sich selbst reproduzieren und regulieren können sowie eine Vielfalt und Häufigkeit von Arten aufweisen, die typisch für unbelastete oder wenig beeinträchtigte Gewässer sind.

Der Kanton führt Erhebungen darüber durch, ob die in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) genannten Anforderungen an die Wasserqualität oberirdischer Gewässer erfüllt sind.

Die Oberflächengewässer im Kanton Schaffhausen sind gemäss kantonalem Wasserwirtschaftsgesetz (WWG) vom 18. Mai 1998 öffentlich und in drei Klassen aufgeteilt (Link). Zu den Gewässern der 1. Klasse gehören Rhein, Wutach und Biber. Die Gewässer der 2. Klasse umfassen zehn im Wasserwirtschaftsgesetz namentlich bezeichnete, ausgemarchte grössere Bäche; alle übrigen Gewässer sind der 3. Klasse zugeordnet. Zuständig für Unterhalt, wasserbauliche Massnahmen und Renaturierungen bei Gewässern der Klasse 1 ist das Kantonale Tiefbauamt Abteilung Gewässer und für Gewässer der Klassen 2 und 3 in der Regel die Gemeinde bzw. der Grundeigentümer.

Die Verbauung der Flüsse und Bäche begann Mitte des 19. Jahrhunderts mit grossflächigen Meliorationen zur Landgewinnung und Kanalisierung der Fliessgewässer. Die dadurch entstandenen ökomorphologischen Defizite sollen wo immer möglich behoben werden. Unter der Schirmherrschaft des Kantons (Kantonale Tiefbauamt Abteilung Gewässer) wurden diverse Wasserbauprojekte ausgeführt (realisierte Wasserbauprojekte), resp. sind in Bearbeitung (aktuelle Wasserbauprojekte).