Selbstkontrolle

Qualität wird produziert und nicht "herbei kontrolliert".

Die Betreiber von Bädern und der dazugehörenden Anlagen engagieren eine Person, die für den Betrieb verantwortlich ist. Diese bzw. eine mitarbeitende Person muss im Besitze einer Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern sein. Im Rahmen der Selbstkontrolle ist die verantwortliche Person verpflichtet, mittels geeigneter Vorgaben die Wasserqualität der Becken, Wasserspiele, Duschen etc. sowie die Funktion und Sauberkeit aller weiterer Einrichtungen in einem Zustand zu halten, der die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.

Die Selbstkontroll-Vorgaben und deren Umsetzung müssen dokumentiert und während 5 Jahren aufbewahrt werden.

Betreffend allgemeiner rechtlicher Vorgaben über die Bau- und Wasserqualität schauen Sie bitte in der linken Spalte unter der Rubrik Recht nach bzw. konsultieren (erwerben) Sie die aktuelle SIA Norm 385/1.

Betreffend allgemeiner Selbstkontrolle informieren Sie sich bitte in der linken Spalte unter den Rubriken Merkblätter und Formulare.