Inspektion

Baden soll Spass machen! Damit sowohl in künstlichen Becken, als auch in natürlichen Gewässern unbeschwert gebadet werden kann, müssen die der Allgemeinheit zugänglichen Anlagen wie Bäder, Saunen, Dampfbäder, Whirlpools etc., die dazugehörenden Einrichtungen wie Duschen, Toiletten, Garderoben, Betriebsräume und deren technische Einrichtungen sowie die betriebliche Selbstkontrolle durch das Interkantonale Labor inspiziert werden.

Die Kontrolle der Bäder und der dazugehörenden Anlagen erfolgt stichprobenartig. Dabei werden insbesondere die Wasserqualität, die Umgebungshygiene sowie die Raumluft kontrolliert. Die Resultate werden öffentlich gemacht, sei es durch die Badbetreiber mit einem Aushang oder bei natürlichen, unbeaufsichtigten Gewässern mit entsprechenden Badeempfehlungen über die Medien und mittels dieser Website in der linken Spalte unter der Rubrik Aktuelles.

Betreffend allgemeiner rechtlicher Vorgaben über die Bau- und Wasserqualität schauen Sie bitte in der linken Spalte unter der Rubrik Recht nach bzw. konsultieren (erwerben) Sie die aktuelle SIA Norm 385/1.

Betreffend der Badewasserqualität natürlicher Gewässer schauen Sie bitte oben im Menu unter News nach.