Sonderabfälle, ak-Abfälle

Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle (ak-Abfälle) sind in der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) definiert. Ihre Entsorgung erfordert aufgrund ihrer Zusammensetzung, ihrer chemisch-physikalischen oder ihrer biologischen Eigenschaften besondere technische und organisatorische Massnahmen. Der Umgang mit Sonderabfällen und ak-Abfällen ist in der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) geregelt.

Die VeVA teilt die Sonderabfälle in 20 herkunftsbezogene bzw. 12 substanzbezogene Kategorien ein. Sie regelt:

  • den Inlandverkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen.

  • den grenzüberschreitenden Verkehr mit allen Abfällen.

  • den Verkehr mit Sonderabfällen zwischen Drittstaaten, sofern er von Unternehmen in der Schweiz organisiert ist oder solche daran beteiligt sind.

Ein Abgeberbetrieb darf seine Sonderabfälle oder ak-Abfälle nur an ein Entsorgungsunternehmen abgeben, das über eine entsprechende Bewilligung des Standortkantons zur Annahme dieser Abfälle verfügt.

 

Abgeberbetrieb

Der Abgeber kann frei wählen, welchem Entsorgungsunternehmen in der Schweiz er seine Sonderabfälle übergibt. Für den Transport ist ein Begleitscheinverfahren anzuwenden. Im Handbuch zur VeVA ist das ganze Verfahren detailliert beschrieben. Für den elektronischen Online-Begleitschein muss der Abgeber über einen Zugang zur VeVA-Online verfügen. Dieser kann beim Interkantonalen Labor beantragt werden. Ak-Abfälle können ohne Begleitscheine abgegeben werden.

 

Entsorgungsunternehmen

Entsorgungsunternehmen im Kanton Schaffhausen müssen über eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung verfügen, die ihnen auf Antrag vom Interkantonalen Labor erteilt wird. Die Annahme von gewerblichen und industriellen Sonderabfällen muss mit einem Begleitschein dokumentiert sein und quartalweise gemeldet werden. Die Meldung der ak-Abfälle erfolgt jährlich. Die Betriebe mit ihrer entsprechenden Bewilligung sind im Entsorgungswegweiser aufgeführt.

 

Sonderabfälle aus Haushalten

Sonderabfälle aus Haushalten können bei den durch das Interkantonale Labor und die Gemeinden organisierten Giftsammlungen oder bei den Verkaufsstellen abgegeben werden.