Bauabfälle, Aushub

Bauabfälle

Alle Materialien, die bei Neubau-, Umbau- und Rückbauvorhaben im Hoch- und Tiefbau zu entsorgen sind, gelten als Bauabfall. Mineralische Bauabfälle und Bausperrgut entstehen, wenn eingesetzte Roh- und Wertstoffe zur Entsorgung anfallen.

 

Aushub

Grundsätzlich wird der Aushub nach folgenden Kriterien beurteilt:

Bodenaushub besteht aus Oberboden (Humus) und Unterboden: Für die Verwertung/Wiederverwendung wird der Boden gemäss Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) als unbelastet, schwach belastet oder stark belastet klassiert.

Untergrund: Für die Verwertung/Entsorgung wird gemäss Aushubrichtlinie (AHR) zwischen unbelastetem, tolerierbarem und verschmutztem Aushub unterschieden.

Der Aushub ist in erster Linie für die Umgebungsgestaltung am Ort der Entnahme oder zum Auffüllen und Rekultivieren von bewilligten Gruben einzusetzen.

Es ist ratsam, die unentgeltliche Beratung des kantonalen Landwirtschaftsamtes und Kantonalen Labors vor der Baueingabe in Anspruch zu nehmen.