Grünabfälle

Grünabfälle sind entsprechend den Grundsätzen der Abfallwirtschaft der Verwertung zuzuführen. Wegen ihres dichten Energiegehalts sind sie besonders geeignet zur Vergärung. Reste aus der Vergärung und Grünabfälle, die sich nicht zum Vergären eignen, sollen kompostiert werden. Grünabfälle oder Schnittgut sollen auf keinen Fall verbrannt werden, weil dadurch der Energiegehalt verloren geht und die Rauchemissionen den Bestrebungen der Luftreinhaltung zuwiderlaufen.