Chemikalien

Unter Chemikalien versteht man sowohl einfache Stoffe (z. B. Essigsäure) als auch Zubereitungen, die aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzt sind (z. B. Reinigungsmittel). Auch Gegenstände, welche gefährliche Stoffe enthalten, fallen unter diesen Begriff (z. B. Batterien).

Seit dem 1. August 2005 gilt das neue Chemikalienrecht, das die Giftgesetzgebung abgelöst hat. Die Chemikalienfachstelle des Interkantonalen Labors hat die Pflicht, die Einhaltung der Bestimmungen des Chemikalienrechts auf Kantonsebene zu überwachen.

Das neue Chemikalienrecht stützt sich auf das Chemikaliengesetz (ChemG), das Umweltschutzgesetz (USG) und das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG). (Bei den Düngern und Pflanzenschutzmitteln gilt als Grundlage zusätzlich die Landwirtschaftsgesetzgebung). Dazu gehören sieben Verordnungen des Bundesrats sowie zehn weitere Verordnungen, die vom Departement des Innern (EDI) und vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erlassen wurden, um gewisse Bestimmungen der Bundesratsverordnungen zu präzisieren. Die Seite des Bundes gibt einen Überblick über die Gesetze und Verordnungen des Chemikalienrechts.

Im Chemikalienbereich geht es im Wesentlichen um das Inverkehrbringen von Chemikalien (d.h. Herstellen, Importieren, Handeln, Verkaufen) und den Umgang mit Chemikalien (Aufbewahren, Lagern, Anwenden, Entsorgen, etc.). Weiter gibt es neben diesen allgemeinen Vorschriften zusätzlich besondere Bestimmungen für Gruppen von gefährlichen Stoffen.

Die Chemikalienfachstellen der Kantone haben zu verschiedenen Themen des Chemikalienrechts Merkblätter der chemsuisse erarbeitet, die detaillierte Informationen enthalten und auch noch auf zusätzliche Hintergrundinformationen verweisen. Hintergrundinformationen zu Chemikalien findet man beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) und beim Bundesamt für Umwelt (BAFU).

Der Transport von gefährlichen Chemikalien ist nicht im Chemikalienrecht, sondern im Gefahrgutrecht geregelt. Auch für die Entsorgung von Sonderabfällen und Abfällen allgemein gibt es zusätzliche Vorschriften.