Verbrennen

Das Verbrennen von natürlichen Abfällen aller Art (Baum- und Strauchschnitt, Schlagabraum aus Hecken und Wald, Gartenabfälle, etc.) ist grundsätzlich nicht sinnvoll oder sogar verboten.

Das Verbrennen von Schlagabraum aus Wäldern oder Abfällen aus Feldern und Gärten im Freien führt regelmässig zu einer übermässigen Luftbelastung und in der Folge zu Belästigungen, die häufig zu Reklamationen oder gar Anzeigen führen. Das Merkblatt für die Gemeinden betreffend das Verbrennen von natürlichen Waldabfällen (Schlagabraum), Feld- und Gartenabfällen im Freien und deren Anhang sind ein wichtiger und kostengünstiger Beitrag für eine saubere Luft.

Dazu einige Zahlen:
Der Energieinhalt einer Tonne Holz entspricht 300-370 Liter Dieselöl. Damit kann ein Lastwagen 1000 km weit fahren. Beim Verbrennen von 10 kg feuchtem Holz entsteht soviel krebserregender Feinstaub, wie ihn ein Lastwagen bei einer Fahrt über 10'000 km produziert.

Baum- und Strauchschnitt sowie Schlagabraum sollen deshalb gehäckselt und in Schnitzelholzheizungen verwertet werden. Grünabfälle aus Haushalt und Garten werden am besten in einer Vergärung oder Kompostierung verwertet.

Das Verbrennen natürlicher Abfälle sollte eine Ausnahme sein und ist nur erlaubt, wenn die Abfälle trocken sind, sodass wenig Rauch entsteht. In manchen Gemeinden ist das Verbrennen im Freien im Siedlungsgebiet ganz verboten.