Aushub – Verwertung

Soweit der Aushub auf der Baustelle nicht für Geländemodellierungen wiederverwendet werden kann, stehen für die Deponierung genügend Kapazitäten im Kanton zur Verfügung.

 

Unverschmutzter Aushub (Unterboden/Untergrund)

Dieser muss die Richtwerte U der Aushubrichtlinie einhalten und kann in jeder Abbaustelle mit Wiederauffüllpflicht (Kies-, Grien-, Lehmgrube oder Steinbruch) deponiert werden.

 

Leicht verschmutzter Aushub (Unterboden/Untergrund)

Werden die Richtwerte T der Aushubrichtlinie für tolerierbaren Aushub eingehalten, kann der Aushub unter einer dichten Deckschicht wieder eingebaut werden; diese Verwertung hat einen Eintrag des Grundstücks in den Kataster der belasteten Standorte zur Folge. Die Entsorgung von leicht verschmutztem Aushub ist in einer Inertstoffdeponie möglich.

 

Verschmutzter Aushub

Dieser weist Schadstoffkonzentrationen zwischen den Richtwerten T und den Inertstoffgrenzwerten auf und kann in der Inertstoffdeponie Birchbüel (Siblingen) oder Paradies (Schlatt) deponiert werden.

 

Kontaminiertes Material aus belasteten Standorten

Kontaminiertes Aushubmaterial, bei dem die Werte für tolerierbaren Aushub nicht überschritten sind, kann auf dem Baugelände unter einer dichten Deckschicht wieder verwendet werden. Diese Verwertung hat jedoch einen Eintrag des Grundstücks in den Kataster der belasteten Standorte zur Folge. Die übrigen Materialien sind, je nach Kontamination, einer Bodenwaschanlage zuzuführen, und in einer Inertstoffdeponie oder in einer Reaktordeponie (siehe Deponien) abzulagern.

Sofern die Aushubqualität nicht situationsbedingt eindeutig ist, ist in der Regel der analytische Nachweis über die Materialqualität zu erbringen. Die notwendigen Entsorgungsarbeiten sind durch eine fachlich geeignete Baubegleitung sicher zu stellen.