Aushub – Entsorgung

Um einen Aushub ausserhalb der Baustelle zu entsorgen, muss der Architekt/Planer ein Entsorgungskonzept erstellen. Das Interkantonale Labor ist für die Bewilligung zuständig.

Im Entsorgungskonzept wird die Verwendungsabsicht der Materialien (Entsorgung in einer Aushubablagerungsstelle, Inertstoffdeponie, Reaktordeponie, Verwertung in der Landwirtschaft) mit den geschätzten Mengen dargelegt. Das Entsorgungskonzept ist, wenn möglich, dem Baugesuch beizulegen.

Im Entsorgungsnachweis legt die Bauherrschaft dar, welche effektiven Mengen wo genau verwertet oder entsorgt worden sind. Der Entsorgungsnachweis wird von den zuständigen Behörden stichprobenweise eingefordert.

Bei der Entsorgung von Aushub in einer Abbaustelle mit Wiederauffüllpflicht (Kies-, Grien, oder Lehmgrube, Steinbruch) muss der Architekt/Planer dem Grubenbetreiber mit der ersten Materiallieferung das Dokument "Deklaration Aushub" mitliefern. Darin bestätigt er, dass es sich, seines Wissens nach, um sauberen, nicht durch Schadstoffe verunreinigten Aushub handelt.

Bei ungenügender Planung führen diese Bestimmungen in der schnelllebigen Baupraxis immer wieder zu Problemen (falsche Entsorgung). Infolge fehlender Aushub-Deklaration kann es dann zu Bauverzögerungen kommen. Eine Kopie dieses Dokumentes muss daher immer vor Baubeginn dem Interkantonalen Labor zugestellt werden.