Batterien und Akkumulatoren

Batterien und Akkumulatoren wandeln chemische Energie direkt in elektrischen Strom um. Batterien sind nicht wieder aufladbar. Akkumulatoren können mehrmals wieder aufgeladen werden bis sie am Ende ihrer Lebensdauer entsorgt werden müssen.

Nahezu alle Batterien und Akkumulatoren enthalten umweltgefährdende Stoffe, wie z. B. Schwermetalle. Deshalb sind alle Batterien und Akkumulatoren Sonderabfall und als solcher separat zu sammeln und zu behandeln.   

Für sämtliche alten Batterien, Akkumulatoren und neu auch für Autobatterien gilt in der ganzen Schweiz die Rückgabepflicht der Verbraucher und die Rücknahmepflicht der Händler. Letztere müssen Batterien und Akkumulatoren von Verbrauchern unentgeltlich zurücknehmen, da die Verwertung bereits mit einer "Vorgezogenen Entsorgungsgebühr" (VEG) vorfinanziert wird. Wer Batterien oder Akkumulatoren in den Kehricht gibt, macht sich strafbar. Gerätebatterien können fast in allen Verkaufsgeschäften zurück gegeben werden.

 

Wichtige externe Links 

 

Bundesamt für Umwelt (BAFU), Wegweiser Abfall  

Batterie-Recycling

 

Batrec AG, Anlage zur Verwertung von Batterien  

www.batrec.ch

 

Inobat, Interessenorganisation Batterieentsorgung  

www.inobat.ch