Giftsammlungen

Nach den Bestimmungen der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung sind Inhaber von nicht mehr benötigten Giften und Sonderabfällen verpflichtet, diese unschädlich zu machen bzw. gesetzeskonform zu entsorgen. Im Kleinverkauf abgegebene Produkte können gratis dem Verkäufer, an Giftsammlungen oder an Sonderabfallsammelstellen zurückgegeben werden.

Die gesammelten Sonderabfälle werden im Kanton Schaffhausen in verschiedenen Fraktionen vorsortiert und von einer Fachfirma der gesetzeskonformen Entsorgung zugeführt.

Das Interkantonale Labor führt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden rund 20 Giftsammlungen pro Jahr durch. Der Zeitplan wird dabei lange im Voraus festgelegt und auf der Website des Interkantonalen Labors publiziert. Die Häufigkeit der Sammlungen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinden.

Der Kläranlagenverband betreibt eine Sammelstelle in der Kehrichtbehandlungsanlage KBA Hard in Beringen. Dort können neben Sonderabfällen von Privaten auch Gewerbe- und Industrie-Sonderabfälle in Kleinmengen bis 30 kg entsorgt werden. Die Annahmebedingungen sind in einem Merkblatt detailliert beschrieben. Grundsätzlich wird jedoch gewünscht, dass das Gewerbe die Sonderabfälle direkt den Entsorgungsfirmen übergibt.

Im Weiteren betreibt Stein am Rhein für die eigenen Einwohner eine Sonderabfallsammelstelle.