Schiessanlagen

Kugelfänge von Schiessanlagen sind oft durch jahrzehntelangen Gebrauch in erheblichem Mass mit Schwermetallen (ca. 5 g Blei und 0.25 g Antimon pro Schuss) belastet. Auf diese Weise gelangen in der Schweiz jährlich rund 400 bis 500 t Blei und 20 t Antimon in die Umwelt.

Diese Schadstoffe können ins Grundwasser oder in ein Oberflächengewässer und damit in die Nahrungskette von Tier und Mensch gelangen. Diese Freisetzung kann unter Umständen erst Jahrzehnte nach dem Eintrag erfolgen. In einem solchen Fall sind dringende Massnahmen notwendig.

Schadstoffe können über den Boden auch eine direkte Gefährdung darstellen. Nutzungseinschränkungen mit dem Ziel, weidende Tiere und spielende Kinder zu schützen, sind daher notwendig. In den meisten Fällen muss ein Kugelfang daher eingezäunt werden.

Kugelfänge sind im kantonalen Kataster der belasteten Standorte eingetragen, damit die Schwermetallbelastung über deren Nutzungsdauer hinaus, nicht vergessen wird.

Per 1. November 2006 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die die Bedingungen definiert, unter welchen der Bund sich aus dem VASA-Fonds (VASA: Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten) an den Kosten für die Untersuchung, Überwachung und altlastentechnische Sanierung von Kugelfängen von Schiessanlagen beteiligt. Eine dieser Bedingungen heisst, dass ab dem 1.1.2013 in den Grundwasserschutzzonen und ab dem 1.1.2021 in allen anderen Zonen, keine Munition mehr in den Boden gelangen darf.